Seminar

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für die Eingliederungshilfe

Anhand von Fällen aus der Praxis werden die wesentlichen Probleme erörtert. Sie erhalten viel Raum für Ihre konkreten Fragen. 

Schwerpunkte

  • WBVG – BGB, Abgrenzung 
  • Höhe des Entgeltes, BTHG ab 2020, Erhöhung
  • Vertragliche Verpflichtungen
  • Beendigung des Vertragsverhältnisses

Beschreibung

Für Menschen in Einrichtungen, denen von einem freien Träger nicht nur Wohnraum, sondern auch Betreuung zur Verfügung gestellt wird, kann ein besonderes Recht gelten, das des WBVG. Aber wann gilt es, was muss der Träger beim Vertragsschluss beachten, was ist mit Entgelterhöhung oder Kündigung?

Anhand von Fällen aus der Praxis werden die wesentlichen Probleme erörtert. Sie erhalten viel Raum für Ihre konkreten Fragen.

Ihr Dozent:

Benjamin Raabe, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

In seiner mehr als zwanzigjährigen Anwaltstätigkeit hat sich Hr. Raabe in mehreren Rechtsgebieten spezialisiert: im Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht, im Verkehrsrecht, im Strafrecht und im Jugendhilferecht.

Im Jugendhilferecht war er sieben Jahre lang als Syndikusanwalt für den Jugendhilfeträger „Aktion 70“ tätig; inzwischen arbeitet er dort im Vorstand. Seit Juni 2012 ist er zudem im Vorstand des Jugendhilfeträgers Jakus e.V. Daneben hat er für den „Fachverband betreutes Jugendwohnen“ eine Jugendrechtsberatungsstelle aufgebaut. RA Herr Raabe gibt regelmäßig im Jugendrecht Fortbildungen, hält Vorträge und fertigt Rechtsgutachten an. Im Jahr 2002 hat er den „Berliner Rechtshilfefonds für Jugendhilfe“ mit ins Leben gerufen.

Auf einen Blick

Format
Online
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Dauer
4 Stunden
  • Zielgruppen
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen
  • Sozialarbeiter:innen
  • Erzieher:innen
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Führungskräfte sozialwirtschaftlicher Organisationen
  • Sozialarbeiter:innen
  • Erzieher:innen

Ansprechpartner:in